Das Hohe Schloss über Füssen
Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1973[ 1] bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen . Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren .
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war.[ 2] Es wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren[ 3] umgewandelt, die noch bis 30. Juni 2005 bestand.[ 4]
Das Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss .[ 5]
↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl. Nr. 9/1973, S. 189) - nicht mehr erwähnt
↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980 . C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7 , S. 468, 607 .
↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
↑ Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 1. April 2005 (GVBl. Nr. 8/2005, S. 112)
↑ Amtsgericht mietet zusätzliches Gebäude: Füssener Zweigstelle zieht bis 30. Juni nach Kaufbeuren allgäu-online vom 24. Februar 2005.