Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1970 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war. Am 1. Januar 1970 kam es zur Aufhebung des Amtsgerichts in Füssen.[1] Es existierte jedoch noch bis 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren weiter.[2]
Das Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss.[3]