Ein Distrikt (aus dem englischen district entlehnt)[1][2] ist ein Element einer räumlichen oder verwaltungstechnischen Gliederung.
Das Wort Distrikt wurde über das englische district aus dem lateinischen districtus (für „Umgebung der Stadt“) entlehnt.[1] Zudem wurde dieses wohl aus dem lateinischen distringere (unter anderem für „beanspruchen“ und im rechtlichen Sinne für „behindern“ oder „festnehmen“) abgeleitet und bezeichnete ursprünglich ein unter besonderer Gerichtsbarkeit stehendes Gebiet im Sinne eines Sperrbezirkes und später auch im Sinne einer „Sonderverwaltungszone“ außerhalb der regulären Verwaltungsgliederung. In diesem Sinne steht es auch heute; jedoch weiterhin als allgemeine Übersetzung einer fremdsprachlichen Bezeichnung einer Provinz oder Verwaltungseinheit (siehe auch der Bundesdistrikt District of Columbia in Washington, D.C.).
- Verwaltungsgliederung, vor allem in Ländern mit englischer oder französischer Amtssprache, siehe Liste der Amtssprachen, zumeist unterhalb von Bundesstaaten (Gliedstaaten) und Provinzen
- in manchen Gegenden Deutschlands Teilfläche eines Waldes im Forstwirtschaftsbetrieb, gleichbedeutend mit Abteilung oder Jagen
- geographische Gliederung mancher Firmen und privater Organisationen, besonders in Service-Clubs
- synonym für Landschaft, z. B. der Lake District in Großbritannien
- in der Stadt Saarbrücken die unterste Ebene der Stadtgliederung, siehe Liste der Stadtteile
- in der SPD bis in die 1970er Jahre die Bezeichnung der Untergliederungen der großstädtischen Unterbezirke (vergleichbar den Ortsvereinen in den ländlichen Unterbezirken)
- ↑ a b Distrikt – Duden, Bibliographisches Institut; 2016
- ↑ district (Memento vom 22. September 2017 im Internet Archive) (englisch-deutsch) – Duden, Langenscheidt; 2015
- ↑ Ralf Schumacher: Die politische Integration des Fürstentums Hanau in das Grossherzogtum Frankfurt. In: Hanauer Geschichtsverein 1844 e. V.: Hanau in der Epoche Napoleons (= Hanauer Geschichtsblätter. 47). Hanau, ca. 2015, ISBN 978-3-935395-21-3, S. 159.