Die FTZ 123 D 12 ist eine in Deutschland gebräuchliche Schnittstelle von Telefonanlagen zum Anschluss einer Tür-Freisprecheinrichtung.
Der Name der Schnittstelle verweist auf den Ursprung der Definition beim Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ).
Der Dienstbehelf 12 „123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1“ vom Januar 1988 enthielt die betreffende Spezifikation vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, in der für die Schnittstelle festgelegt war:[1]
Wie die Signalisierung erfolgt, bleibt offen. Der Spezifikation genügt, wenn eine separate Klingelanlage notwendig ist und die Türsprechstelle angerufen werden muss.