Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalt (LFLA) Zuständigkeitsbereich | |
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Staat | Österreich |
Schultyp (allgemein) | Schulen für Agrarberufe, die direkt dem Ministerium unterstehen |
ISCED-Ebene | 4A |
Klassifikation (national) | Zentrallehranstalt (ZLA)[1] |
Schulträger | Bund |
Bereiche | Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule (HLFS), Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalten (HBLFA), Forstfachschule (FFS), Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum (BSBZ) |
Anzahl | 14 (2018/19)[1] |
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Die Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalten (LFLA) sind im Bildungssystem in Österreich Schulen für Agrarberufe. Sie sind dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (kurz BMBWF), sowie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (kurz BMLRT) als Fachministerium direkt unterstellt.
Die Unterscheidung dieser Schulen ist historisch, sie werden nicht vom Landes- oder Stadtschulrat verwaltet, sondern sind direkt den beiden zuständigen Ministerien unterstellt. Durch diesen gegebenen Sonderstatus werden die Schulen unter der Gruppe der Zentrallehranstalten (ZLA) geführt. Sie sind im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966 geregelt.
Die Ausbildung in den Agrarberufen sind außerdem im Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz festgelegt.[2]
Den Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten gehören die folgenden Schulen an:
Die Schüler der LFLA sind auch in der Zentrallehranstaltenschülervertretung (ZSV) vertreten.[3]