Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde im Großherzogtum Hessen seit 1821 durch Landgerichte ausgeübt. 1835 wurden im Nordwesten von dessen Provinz Oberhessen die Gerichtsbezirke neu zugeschnitten. Dabei entstand zum 1. August 1835 auch das Landgericht Battenberg.[1] Übergeordnete Instanz des Landgerichts Battenberg war das Hofgericht Gießen.
Der Bezirk des Landgerichts Battenberg entstand, indem eine Reihe von Gemeinden aus dem Bezirk des Landgerichts Biedenkopf ausgegliedert wurden. Dies waren:
Im Juni 1867 passte Preußen in den erbeuteten Gebieten die Gerichtsorganisation an die eigene Struktur an: Die bisherigen Landgerichte wurden aufgehoben[3] und durch Amtsgerichte ersetzt.[4]
1732 wurde in Battenberg von Oberforstmeister Carl Johann Philipp Loener von Laurenburg die „Neuburg“ erbaut. Das Schloss diente bis 1768 als Jagdschloss des Landgrafen Ludwig VIII. Danach wurde es als Amtshaus und Forstamt genutzt und ab 1835 war es Amtsgebäude des Landgerichts.
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Bekanntmachung, die Constituirung eines neuen Landgerichts zu Battenberg betreffend vom 18. Juli 1836. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1836 Nr.36, S.340 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).