Dieser Artikel behandelt den Landkreis Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (1816–1952). Für den Kreis Merseburg im DDR-Bezirk Halle (1952–1990) und den flächengleichen Landkreis Merseburg im Land Sachsen-Anhalt (1990–1994) siehe Kreis Merseburg.
Der Landkreis Merseburg, bis 1921 Kreis Merseburg, war ein Landkreis, der in Preußen (Provinz Sachsen) und der SBZ bzw. DDR (Land Sachsen-Anhalt) von 1816 bis 1952 bestand. Die Kreisstadt Merseburg bildete von 1921 bis 1950 einen eigenen Stadtkreis. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute größtenteils zum Saalekreis in Sachsen-Anhalt.
1819 wurde die Rattmannsdorfer Mark aus dem Kreis Weißenfels in den Kreis Merseburg umgegliedert. 1828 traten die Dörfer Angersdorf und Passendorf und das Rittergut Passendorf vom aufgelösten Stadtkreis Halle a./Saale zum Kreis Merseburg.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 15. Februar 1921 schied die Stadtgemeinde Merseburg aus dem Kreis aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Fortan führte der Kreis die Bezeichnung Landkreis Merseburg. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Merseburg wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Mit dem 1. Oktober 1937 wechselte die Gemeinde Ennewitz vom Landkreis Merseburg in den Kreis Delitzsch.
Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.
Der Landkreis Merseburg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
↑Erste Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 (GuABl, S. 161). In: Landesregierung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Nr.15, 22. Juni 1950, ZDB-ID 511105-5, S.226–227 (PDF).
↑Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Merseburg, S.347 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Handbuch der Provinz Sachsen. Rubachsche Buchhandlung, Magdeburg 1843, Neustadt-Magdeburg, S.221 (Digitalisat [abgerufen am 6. Juni 2016]).
↑Königlich Statistisches Büro Preußen (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin 1873 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑ abcdefgMichael Rademacher: Landkreis Merseburg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900