Als licence bezeichnet man im englischen land law einen vertraglichen Anspruch auf Nutzung einer Liegenschaft.
Die klassische Abgrenzung zwischen licence und lease geschah durch das Merkmal der exclusive possession. Rechtsfolge war, dass die lease dinglich wirkte, während die licence lediglich eine vertragliche Erlaubnis darstellte und nur die jeweiligen Parteien binden konnte:
“A dispensation or licence properly passeth no interest, nor alters or transfers property in any thing, but only makes an action lawful which, without it, had been unlawful.”
Ein typisches Beispiel hierfür ist das Betreten eines Geschäfts: Der Betretende erhält hier (konkludent) eine licence, das Geschäft zu betreten und kann deshalb nicht wegen trespass verklagt werden.
Das Vordringen des Mieterschutzes durch die rent acts führte dazu, dass land lords (~ Vermieter) nur noch licences vergaben. Da bei Ende der eigentlichen Laufzeit einer lease sich diese kraft Gesetzes verlängerte, nur schwer kündbar und sogar vererblich war, versuchten land lords statt einer lease nur noch eine licence zu vereinbaren. Als Reaktion darauf urteilten die Gerichte, dass für die Abgrenzung von lease und licence nicht der eigentliche Wortlaut der Vereinbarung entscheiden sein könne; ferner wurde das Kriterium der exclusive possession als alleiniges Abgrenzungskriterium aufgegeben. Es bedarf deshalb nunmehr einer genauen Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung im Einzelfall, um zu entscheiden, ob eine lease oder eine licence vorliegt.[1]
Wichtiges, wenn auch nicht alleiniges Merkmal einer lease ist, dass sie exclusive possession erfordert:[1]
Irrelevant für die Abgrenzung ist die Bezeichnung durch die Parteien:[1]
Die Unterscheidung ist nach wie vor von Bedeutung, wenn es auf die Anwendbarkeit von Mieterschutzvorschriften ankommt, vor allem die leichte Kündbarkeit einer licence (vgl. Monmouth Borough Council v Marlog (1994)). Ferner wirkt die lease auch gegenüber Dritten, wohingegen die licence lediglich gegenüber dem Vertragspartner wirkt. Zuletzt wirkt der Landlord & Tenant Act 1954 nur bei Bestehen einer lease.:[1]