Bis 1867 erhielt der Statthalter einer osmanischen Großprovinz (Eyâlet) den Titel des Paschas verliehen. Ihm unterstanden mehrere Beys als Gouverneure der Unterprovinzen (Beylik, Sandschak).
Als Rangabzeichen wurden den Paschas zwei bis drei Rossschweife (tuğ) vorangetragen; dieser altertümliche Brauch wurde von SultanMahmud II. (1808–1839) abgeschafft. In etwa gleichrangig waren die Aghas der Janitscharen (zwei bis drei Rossschweife). Vorgesetzte Titel waren Großwesir (fünf Rossschweife) und Wesir (drei Rossschweife), nachgeordnet waren Bey (ein Rossschweif), niedere Aghas und Efendi.
Im Zusammenhang mit der türkisch-deutschen Militärkooperation im 19. und 20. Jahrhundert erhielten auch einige Deutsche den Titel. Bekannte Beispiele dafür sind der Offizier Colmar Freiherr von der Goltz Pascha (1843–1916) und der Eisenbahningenieur Heinrich August Meißner (1862–1940). Im 19. Jahrhundert wurden im Osmanischen Reich auch mehrere Europäer eingesetzt, um die Verwaltung in besetzten Gebieten zu organisieren und dem Sklavenhandel im Sudan ein Ende zu bereiten. Einige von ihnen erlangten ebenfalls den Rang eines Paschas, wie Eduard Schnitzer (Emin Pascha), Charles George Gordon (Gordon Pascha) und Rudolf Slatin (Slatin Pascha).
In der Türkei wurde der Titel 1934,[1] in Ägypten 1953 abgeschafft.
Das deutsche Wort Pascha geht auf das türkische paşa zurück. Für dieses gibt es verschiedene etymologische Herleitungen. Da es in frühen europäischen Quellen häufig mit b im Anlaut wiedergegeben wird,[2] liegt eine Rückführung auf das türkische başağa („Hauptherr“, aus baş ‘Kopf, Haupt-, oberster’ + ağa ‘Herr’) nahe.[3] Daneben findet sich aber auch die Herleitung des Wortes von mittelpersischpati ‘Herr’ + šāh ‘Herrscher’[4] (vgl. persischpād(i)šāh ‘Fürst, König’ / türkisch padişah ‘Sultan’). Der Sohn eines Paschas hieß auf Türkisch paşazâde, vom persischen زاده zāde ‘Nachkomme, Kind, Sohn’.
Stephan Kekule: Über Titel, Ämter, Rangstufen und Anreden in der offiziellen osmanischen Sprache. Verlag von C. A. Kaemmerer, Halle a. S. 1892, S. 6–7 (archive.org).
↑Per Gesetz Nr. 2590 vom 26. November 1934 über die Aufhebung der Anreden und Titel „Efendi“, „Bey“, „Pascha“ und dergleichen, RG Nr. 2867 vom 29. November 1934 (mevzuat.gov.tr).
↑Robert R. Anderson et al.: Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. Verlag Walter de Gruyter, 1989, S. 73 (books.google.de).
↑etymonline.com (Douglas Harper, 2001), abgerufen am 4. August 2008.
↑Erin McKean (Hrsg.): The New Oxford American Dictionary. Second Edition. Oxford University Press, 2005, ISBN 0-19-517077-6