Der Schwan ist in der Heraldik ein häufig genommenes Wappentier.
Für diese Wappenfigur stand der Höckerschwan Pate. Durch seinen typisch s-förmig gebogenen Hals, dem sprichwörtlichen Schwanenhals, ist er im Wappen als gemeine Figur leicht erkennbar.
Die Darstellung reicht vom schwimmenden bis zum fliegenden Tier. Wird er schwimmend gezeigt, sind die Flügel leicht flugbereit und die Beine nicht sichtbar. Die auffliegende Form mit weit ausgebreiteten Flügeln ist im Wappen besonders eindrucksvoll und wird im Oberwappen fortgeführt.
Hauptfarbe ist Silber (heraldisch Weiß) oder Schwarz. Schnabel mit Zunge und Beine werden, wie es für die Bewehrung möglich ist, bevorzugt in Rot und Gold (Gelb) gefärbt. Wie bei der Mehrzahl der Wappentiere ist die Hauptblickrichtung nach rechts, aus der Sicht des Schildträgers.
Dem Schwan wird auch eine Krone über den Hals gezogen (halsgekrönt), oder er hält einen Gegenstand im Schnabel (in Hedwigenkoog ist dies ein bekrönter Aal). Wird ihm über den Kopf ein Helm gestülpt, so ist es ein verkappter Schwan. Diese Art der Darstellung stellt im Allgemeinen eine Wappenminderung dar.
Nur der Schwanenkopf, gekrönt oder ungekrönt, mit dem langen Hals, wird ebenfalls gewählt. Bisweilen ist er in der Helmzier zu finden, so in Uissigheim. Auch ein Schwanenfuß im Schildfeld findet sich formatfüllend. Die breiten Schwimmhäute, ein Stück Schenkel und farbig abgesetzte Krallen vervollständigen das Bild.
Ein Schwan mit menschlichen Füßen wird Schwanenmensch genannt[1]. Diese Erscheinung muss in die Schar der fiktiven Tiere eingereiht werden.
Der Legende nach soll der Reformator Jan Hus bei seiner Verbrennung in Anspielung auf seinen Namen (Hus, tschechisch ‚Gans‘) geweissagt haben: „Heute bratet ihr eine Gans, in hundert Jahren soll euch ein Schwan erstehen“, was auf Martin Luther gedeutet wurde. Der Schwan wurde daher Luthers Attribut. Luther selbst nutzte als Siegel die Lutherrose.[2]