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Das Sozialgericht Duisburg ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das zum 1. Juni 1959 errichtete[1] Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Duisburg.
Nachdem das Sozialgericht Duisburg vom 23. September 1980 bis zum 30. November 2024 in der Mülheimer Straße 54 ansässig war, befindet sich das Gerichtsgebäude seit dem 1. Dezember 2024 in der Aakerfährstraße 40. Im selben Gebäude befindet sich auch das Arbeitsgericht Duisburg.
Das Sozialgericht Duisburg ist örtlich für die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Kleve und Wesel zuständig. Es hält in Essen, Geldern, Kleve und Wesel Gerichtstage ab.[2] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Koordinaten: 51° 25′ 55,4″ N, 6° 46′ 53,9″ O