Das Sozialgericht Duisburg ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das zum 1. Juni 1959 errichtete[1] Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Duisburg.
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Duisburg befindet sich seit dem 23. September 1980 in der Mülheimer Straße 54. Im selben Gebäude befindet sich auch das Arbeitsgericht Duisburg.
Das Sozialgericht Duisburg ist örtlich für die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Kleve und Wesel zuständig. Es hält in Essen, Geldern, Kleve und Wesel Gerichtstage ab.[2] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Koordinaten: 51° 25′ 55,4″ N, 6° 46′ 53,9″ O