Ein Träger (spätmittelhochdeutsch: treger, mittelhochdeutsch: trager, althochdeutsch: tragari) ist:
- ein Mensch, der eine Last trägt, der Lastenträger
- ein Bekleidungsteil für die Schulterauflage, siehe Träger (Bekleidung)
- ein Teil für Gepäck- und Laststücke aller Art, siehe Traggurt
- ein Familienname, siehe Traeger, zu Namensträgern siehe dort
- in der Baukonstruktionslehre ein tragendes, horizontales Bauteil, siehe Träger (Statik)
- in der Analogfotografie und anderen Reprotechniken das Material, auf das die lichtempfindlichen Schichten aufgebracht werden, siehe Träger (Foto)
- in der Drucktechnik eine Schutz- und Transportschicht bei mehrschichtigen Materialien, siehe Trägerschicht (Druck)
- ein Kriegsschiff, auf dem Flugzeuge starten und landen können, der Flugzeugträger
- eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Sparkasse errichtet, siehe Träger (Sparkasse)
- Gebietskörperschaften, die die Dienstaufsicht, Fachaufsicht oder mehrheitliche Kapitalbeteiligung über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
- eine Institution, die für soziale Dienstleistungen Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt, siehe Freier Träger
- eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts, die Sozialleistungen erbringt, siehe Leistungsträger (Sozialrecht)
- eine Organisation in der öffentlichen Verwaltung, die Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt, der Verwaltungsträger
- in der Rechtswissenschaft der Träger von subjektiven Rechten, siehe Rechtssubjekt
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.