Der Verfall ist eine im strafrechtlichen Kontext vorgesehene Maßnahme zur Vermögensabschöpfung.
Mehrere Rechtsordnungen kennen Bestimmungen zum Verfall, etwa:
Bis 2017 gab es auch in Deutschland den Begriff Verfall (deutsches Recht), seitdem wird nur noch der Begriff Einziehung verwendet.
Dem schweizerischen Strafrecht ist der Begriff Verfall fremd, vgl. Einziehung (StGB-CH).