Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Wilsbach erfolgte im Jahr 1285 unter dem Namen Wilrispach.
Weitere Erwähnungen erfährt der Ort 1343/47 als Welrspach, 1403 als Willerspach und 1548 als Wilssbach.[2] Im 19. Jahrhundert taucht die Bezeichnung Wilsbach nebst der Hankelsburg[3] auf.
Eine Kirche wurde im Jahr 1569 erbaut und Wilsbach erhielt einen eigenen Pfarrer. Fortan gehörte der Ort zu den Pfarreien Erda (1577–1813), Niederweidbach (1813–1827) und Königsberg (1827–1838). Seit 1838 ist Wilsbach selbstständige Pfarrei. Das Pfarrhaus wurde 1842 errichtet und beherbergte seit 1858 ebenfalls die Dorfschule.[4]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Wilsbach:
„Wilsbach (L. Bez. Gladenbach) evangel. Filialdorf; liegt 2 St. von Gladenbach, hat 54 Häuser und 348 Einwohner, die außer 4 Juden evangelisch sind, und ist ein armer Ort. – In ältern Zeiten findet sich ein Gau Erdahe, Erdehe, der seinen Namen von dem Bache Erda führte, und einen Untergau des Niederlahngau ausmachte. Von den vielen Orten, die aus diesem Gau benannt werden, sind die meisten nicht mehr vorhanden. Aber ein Giselbrechtehusen, dessen etwas veränderter Namen, Gilbertshausen, noch fortdauert, lag zwischen Wilsbach und Frankenbach. Wilsbach kam durch den Hauptvergleich vom 30. Oktober 1629 ausschließend an Hessen.“[5]
Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurden zum 1. Juli 1974 die Gemeinden Bischoffen, Niederweidbach, Oberweidbach und Wilsbach kraft Landesgesetz zur neuen Großgemeinde Bischoffen zusammengeschlossen.[6] Bereits am 1. April 1972 wurde die Gemeinde Roßbach in die Gemeinde Niederweidbach eingegliedert.[7]
Auf Grund ihrer geographischen Lage und wirtschaftlichen Orientierung wurde die Gemeinde Bischoffen ebenfalls zum 1. Juli 1974 dem Landkreis Wetzlar zugeordnet und ging mit diesem am 1. Januar 1977 in den Lahn-Dill-Kreis über.[8] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke errichtet.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Wilsbach das „Amt Königsberg“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Landgericht Gladenbach“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Wilsbach zuständig war.
Nach der Abtretung des Kreises Biedenkopf an Preußen infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde der Landgerichtsbezirk Gladenbach preußisch.[17] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[18] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[19] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[20]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [2][1]; 2015: web archiv ;Zensus 2011[27]
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abGrossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.27ff., § 40 Punkte 1&1#41; und 6b&1#41; (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8f., 428 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.420 (online bei Google Books).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
↑Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
↑Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I S. 163)
↑Betrifft: Gerichtsorganisation (Änderung von Landgerichtsbezirken) vom 14. Dezember 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr.52, S.563, Punkt 728 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,4MB]).
↑Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) vom 1. Juli 1964. In: Der Hessische Minister Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.28, S.1037, Punkt 777: § 1 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8MB]).
↑Eintrag im Verzeichnis Monumentaler Eichen. Abgerufen am 17. März 2017.
↑Ortsbeirat Wilsbach im Internetauftritt der Gemeinde, abgerufen in Februar 2017.
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Wilsbach im Landkreis Biedenkopf, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 11. Mai 1957. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1957 Nr.19, S.430, Punkt 467 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF]).